1.Allgemeine Vertragsbedingungen:
Die Ferienhausagentur Deichträume ist berechtigt, den Mietvertrag namens und in Vollmacht des Hauseigentümers (folgend "Vermieter" genannt) mit dem oder den Mieter/n (folgend "Mieter" genannt) abzuschließen. Der Vertrag kommt aber ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande. Alle Angaben zu dem jeweiligen Objekt beruhen auf den Angaben des Vermieters. Trotz sorgfältiger Prüfung kann die Agentur Deichträume hierfür keinerlei Gewährleistung übernehmen.
2.Buchung/Zahlung/Nebenkosten
a) Der Mieter bucht grundsätzlich über die Ferienhausagentur Deichträume.
b) Mündliche Absprachen zum Mietvertrag bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur Deichträume.
c) Der Mietvertrag kommt erst mit dem fristgerechten Eingang einer vollständigen Anzahlung auf das in der vorbehaltlichen Buchungsbestätigung angegebene Konto zustande. Die Höhe der Anzahlung ist in vorbehaltlichen Buchungsbestätigung angegeben.
d) Der volle Mietpreis ist 14 Tage vor Anreise fällig.
e) Sofern zusätzlich Nebenkosten in Rechnung gestellt werden, sind diese in der Hausbeschreibung ausgewiesen und bei der Abreise zu zahlen.
f) Die vom Mieter bei der Buchung angegebene Anzahl der Gäste sowie der Tiere sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages. Eine Änderung muss vom Mieter vorab schriftlich mitgeteilt und von der Ferienhausagentur Deichträume genehmigt werden.
3.Rücktritt/Kündigung/Rechte des Vermieters
a) Mieter Der Rücktritt vom Mietvertrag muss generell schriftlich gegenüber der Agentur Deichträume erklärt werden.
Storniert der Mieter den Mietvertrag ganz oder teilweise, wird die Agentur Deichträume sich um eine andere Vermietung bemühen. Als Ausfallgeld für die Zeit, während der eine andere Vermietung nicht gelingt, hat der Mieter 90% der vereinbarten Miete zu zahlen, bzw. einen einem Ersatzmieter gegenüber zu gewährenden Preisnachlass zu übernehmen. In diesen Zusammenhang empfehlen wir dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
b) Vermieter
Der Vermieter hat das Recht, Personen und Tiere, die die im Vertrag zugrundegelegte Anzahl überschreiten, aus dem Mietobjekt auszuweisen. Wird die Anordnung nicht befolgt, kann der Vermieter entweder einen Mietpreisaufschlag verlangen oder den gesamten Vertrag fristlos kündigen.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Objektes oder des Inventars durch den Mieter kann der Vermieter fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen.
Dem Vermieter steht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag für den Fall des Eintritts höherer Gewalt (Krieg, Streik, Unwetterkatastrophen, etc.) zu. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts erhält der Mieter geleistete Zahlungen zurück. Evtl. vom Vermieter bereits erbrachte Leistungen oder Aufwendungen werden in Abzug gebracht.